Allgemeine Geschäftsbedingungen - Rechtsanwalt O. Lange

Rechtsanwalt
Olaf Lange
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
MANDATSVEREINBARUNG
 
zwischen
 
Mandanten
 
und
 
der Rechtsanwaltskanzlei Olaf Lange, Rahlstedter Bahnhofstr. 12, 22143 Hamburg
 
Allgemeine Vertragsbedingungen für Kunden der Rechtsanwaltskanzlei Olaf Lange

1.              Präambel
Zum besseren Verständnis unseres Dienstleistungsangebots für den Auftraggeber und für eine professionelle beiderseitige Vertragsdurchführung haben wir die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) entwickelt. Für Fragen zu den einzelnen Regelungen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Vertragsabschluss: Ihr Vertragspartner für alle Rechtsberatungen und gerichtlichen sowie außergerichtlichen Rechtsvertretungen ist  

Rechtsanwalt Olaf Lange
Rahlstedter Bahnhofstr. 12
22143 Hamburg

Tel.: +49 (0)40/ 250 68 42
www.Anwalt-Lange.de

nachfolgend auch Rechtsanwaltskanzlei oder Auftragnehmer genannt.

2.              Geltung der Bedingungen
Die Geschäftsbedingungen von Rechtsanwalt Lange gelten ausschließlich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder Dritter sind nur gültig, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.

Sofern der Vertragspartner nicht mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Rechtsanwalt Lange einverstanden ist, muß er unverzüglich schriftlich darauf hinweisen. Für diesen Fall behalten wir uns vor, die Dienstleistung nicht zu erbringen bzw. das Mandat niederzulegen. Einem Hinweis des Mandanten auf eigene Geschäftsbedingungen des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

3.              Vertragsabschluß
Auf unseren Internetseiten, in Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich das Rechtsanwaltskanzlei Lange 30 Kalendertage gebunden.

4.              Honorare
a) Das Rechtsanwaltshonorar berechnet sich nach der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebührenordnung (RVG).
b) Sollten sich während des Mandats Änderungswünsche oder zusätzliche Anforderungen von Seiten des Auftraggebers ergeben bzw. sollte eine Nachprüfung erforderlich werden, die nicht durch die gesetzliche Gebühr gedeckt ist, so kalkuliert Rechtsanwalt Lange den damit verbundenen Mehraufwand mit € 1200,- pro Tag bzw. €150,- pro Stunde und stellt diesen zusätzlich in Rechnung.
c) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang beim Mandanten fällig. Fällige Zahlungen, die nicht innerhalb von 30 Tagen auf dem Konto von rechtsanwalt Lange gutgeschrieben werden, berechtigen Rechtsanwalt Lange zur Mandatsniederlegung. Die Herausgabe der bis zur Mandatsniederlegung vorliegende Dokumentation wird nach Zahlung aller offenen Rechtsanwaltsrechnungen an den Mandanten zur weiteren Verwendung übergeben.

5.              Verauslagte Kosten
Soweit der Rechtsanwalt auf Veranlassung des Mandanten Kosten verauslagt, insbesondere Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten, Gebühren für Meldeamts- und Registeranfragen, Aktenversendungs-pauschalen etc., sind diese vom Mandant auf Anforderung unverzüglich zu erstatten. Die Auslagen und Nebenkosten werden nach dem RVG abgerechnet.

6.              Vorschüsse
Rechtsanwalt ist berechtigt vollständige Vorauszahlungen bzw. Abschlagszahlungen zu verlangen.

7.              Verjährung
a) Die Gewährleistungsansprüche wegen eines Mangels verjähren nach 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
b) Die Verjährung von Ansprüchen gegenüber dem Rechtsanwalt wird nicht durch die Einrede der Vorausklage gehemmt. Die Ansprüche verjähren unabhängig von der gerichtlichen oder außergerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen nach der Verjährungsfrist gem. Ziffer 7 a).
 
8.               Haftung
Sollte dem Mandanten aus der Tätigkeit des Rechtsanwalts ein Schaden entstehen, so gilt folgender Haftungsausschluss:
a)Der Rechtsanwalt haftet stets bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
b) Die Haftung des Rechtsanwalts für einfache Fahrlässigkeit wird von den Parteien im Sinne des §52 BRAO auf den Versicherungsschutz des vierfachen Betrages der gesetzlichen Mindestdeckungssumme (€250.000,00) somit €1.000.000,00 (in Worten: Eine Million Euro) beschränkt. Der Rechtsanwalt hat Versicherungsschutz im Sinne des §52 BRAO abgeschlossen. Die Deckungssumme der Vermögensschadenhaftpflicht für Rechtsanwälte beträgt je Versicherungsfall eine Höhe von €1.000.000,00 (in Worten: Eine Million Euro), maximal für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres i.H.v. €2.000.000,00 (in Worten: Zwei Millionen Euro).  Die Parteien beurteilen den Versicherungsschutz als angemessen. Dem Mandanten steht während der Laufzeit dieser Vereinbarung gegenüber dem Rechtsanwalt ein Auskunftsrecht zu den abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen zu.
c) Der Haftungsausschluss der Ziffer 5.b) gilt nicht bei Schäden gegen den Körper, die Gesundheit oder das Leben oder zwingenden gesetzlichen Haftungsgründen. In diesen Fällen gilt stets die gesetzliche Haftung.
d) Die Haftungsbeschränkung gem. 5.b) gilt auch für die Erfüllungsgehilfen des Rechtsanwalts.
e) Sämtliche Pflichtverletzungen bei Erledigung eines einheitlichen Auftrags, mögen diese auf dem Verhalten des Rechtsanwalts oder einer von ihm herangezogenen Hilfsperson beruhen, gelten als ein Versicherungsfall.

9.                Aufbewahrungspflicht von Akten
Die Verpflichtung des Rechtsanwalts zur Aufbewahrung und Herausgabe von Akten erlischt 10 Jahre nach Beendigung des Auftrages.

10.              Vorgeschlagene Maßnahmen, Rechtsmittel
a)    Der Rechtsanwalt ist zur Einlegung von Rechtsmitteln nur dann verpflichtet, wenn er einen darauf gerichteten Auftrag erhält und diesen angenommen hat.
b)    Schlägt der Rechtsanwalt dem Mandanten eine bestimmte Maßnahme vor und nimmt der Mandant hierzu nicht binnen 2 Wochen Stellung, obwohl ihn der Rechtsanwalt ausdrücklich auf die Bedeutung des Schweigens hingewiesen hat, so gilt sein Schweigen als Zustimmung zu dem Vorschlag des Rechtsanwaltes.
 
11.              Einverständnis zum elektronischen Datenaustausch
a)        Der Rechtsanwalt nutzt Softwareprogramme zur Filterung und Löschung von nicht erwünschten Emails. In der Vergangenheit ist es deshalb bereits zur nicht beabsichtigten Löschung von Emails gekommen. Aus diesem Grunde gelten nur solche Emails als rechtsverbindlich zugegangen, wenn der Empfang vom Rechtsanwalt bestätigt wurde.
b)        Mandant erteilt sein Einverständnis zum unverschlüsselten elektronischen Datenaustausch über das Internet. Die damit verbundenen Risiken der unbefugten und/oder nicht erwünschten Kenntnisnahme von vertraulichen Daten durch Dritte wird dabei bewusst in Kauf genommen. Von der Zustimmung ist insbesondere dann konkludent auszugehen, wenn der Mandant selbst E-Mails verschickt oder auf diese antwortet.

12.               Datenschutz und Verschwiegenheitsverpflichtung
a)        Der Rechtsanwalt ist im Rahmen des Mandats berechtigt, interne und externe Erfüllungsgehilfen, Lieferanten, Subunternehmer und externe EDV Dienstleister, wie insbesondere Frau Rechtsanwältin Kati Brekow, einzusetzen.
b)        Im Rahmen der Tätigkeit von Erfüllungsgehilfen und Lieferanten kann es dazu kommen, dass diese personenbezogenen Daten oder Mandatsgeheimnisse erfahren.
c)         Die personenbezogenen Daten im Rahmen von titulierten Forderungen werden bis zu 30 Jahren, in allen anderen Fällen bis zu zehn Jahren, in den IT-Systemen und Handakten verarbeitet.
d)        Der Mandant ist in Kenntnis der genannten Verarbeitungsdauer und Offenbarungen von vertraulichen Informationen mit der Tätigkeit der unter Ziffer 9. genannten Personen bzw. Personenkreise einverstanden.
e)        Der Mandant kann mit Wirkung für die Zukunft jederzeit seine in Ziffer 9. gegebene Einwilligung widerrufen.

13.              Fortgeltung dieser Regelungen, Regelungshierarchie
a)        Diese Regelungen gelten auch für alle künftigen Mandate, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
b)        Die vorstehenden Regelungen gelten ausschließlich. Entgegen-stehende Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners oder Dritter sind nur gültig, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
 
14.              Gerichtsstand/geltendes Recht
Ist der Mandant Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird der Kanzleisitz der Rechtsanwaltskanzlei Olaf Lange, Rahlstedter Bahnhofstrasse 12, 22143 Hamburg, als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Dasselbe gilt, wenn Mandant keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Ist der Mandant Verbraucher, bzw. keine der vorstehend genannten Personen, so gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand. Es gilt das deutsche Recht als vereinbart.

15.              Kündigung
Diese Vereinbarung kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

16.              Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Regelungen oder Teile von diesen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung dieser Bedingungen wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt.

17.              Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft vermittelt bei vermögens-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Mandant und Rechtsanwalt. Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ist wie folgt zu erreichen: Neue Grünstraße 17, D-10179 Berlin, Telefon +49(0)30/2844417-0, Telefax +49(0)30/2844417-12, E-Mail schlichtungsstelle@s-d-r.org
 
Rechtsanwalt Olaf Lange,
Rahlstedter Bahnhofstraße 12, 22143 Hamburg,
Tel.: 040/250 68 42.
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